Im vergangenen Jahr hat Luxemburg seine Investmentfondsgesetze modernisiert und bestimmte Elemente des luxemburgischen Investmentfondsinstrumentariums aktualisiert, um die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Luxemburg zu erhöhen, indem der Zugang zu Produkten für nichtprofessionelle Anleger erleichtert wird.

Infolge dieser jüngsten Gesetzesänderungen in Luxemburg wurde die Definition des „umsichtigen Investors“ aktualisiert und der Investitionsmindestbetrag von 125.000 € auf 100.000 € gesenkt.

Es wurde daher vereinbart, die Mindestanlagesumme (für alle Nicht-Aviva-Investoren) von 125.000 Euro auf 100.000 Euro zu senken, um diese Änderungen zu berücksichtigen.